51-2-Antwortpostkarten

Antwortpostkarten als postalische Kommunikationsmöglichkeit

- Beispiele aus der Zeit des Alliierten Kontrollrates -

 

 

Die Antwortkarte als eine Sonderform der Postkarte, sicherlich klarer beschrieben als Postkarte mit zugehöriger Antwortkarte, besteht aus 2 zusammenhängenden Karten

 

 

 

Abb. 1,2: Vorder- und Rückseiten einer Antwortpostkarte – Aufgabestempel „(16) Offenbach (Main) Bieber b 12.8.48-12“

Grundsätzlich musste die entwertete Postkarte vor Rücksendung der Antwortkarte abgetrennt werden.

Gelaufene zusammenhängende Belege aus dem Bedarf sind deshalb selten. Entsprechende nicht beanstandete Karten mit Entwertung beider Frankaturen kommen aber vor.

Der von mir gezeigte Beleg konnte allerdings nicht zugestellt werden.

 

Bei nichtamtlich verausgabten Antwortkarten müssen beide zusammenhängenden Karten den amtlich ausgegebenen Postkarten entsprechen.

Postordnung vom 29.Januar 1929 (ADA V,1):

§ 7 Postkarten

[…] II Postkarten, die nicht von der Post bezogene Postkarten sind, dürfen in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgegebenen abweichen. Die Aufschrift „Postkarte“ brauchen sie nicht zu tragen.

[…] IV Mit den Postkarten dürfen Antwortkarten verbunden sein. Diese Doppelkarten müssen in beiden Teilen den Bestimmungen für Postkarten entsprechen; die Antwortkarte muß als solche bezeichnet sein.

 

Weiteres ergibt sich aus einer Verwaltungsanweisung (Ausführungsbestimmung) zu § 7.

AB zu IV: Postkarten mit Antwortkarte werden nur mit Wertstempel […] hergestellt. Nichtamtliche Antwortkarten können freigemacht oder nicht freigemacht sein. Auf der Antwortkarte verrechnete Gebühren werden auf die Gebühr für die Postkarte nicht angerechnet.

Die beiden Teile der Doppelkarten müssen am gesamten oberen Rand zusammenhängen, Die Aufschriftseite des Antwortteils muß nach innen liegen. Doppelkarten, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind von der offenen Beförderung ausgeschlossen.

 

Abb. 3,4: Vorder- und Rückseite einer Antwortkarte, frankiert mit einer 920 W OR – Aufgabe-/Sonderstempel „Frankfurt (Main) 2 16.4.47-18 Jahrhundertfeier 1948 Frankfurt A Main Paulskirche“

 

Wie ist eine Antwortkarte postalisch zu betrachten, wenn deren Postwertzeichen zum Zeitpunkt der Zusendung noch, aber bei Rücksendung eigentlich nicht mehr frankaturgültig waren?

Die folgende Antwortkarte wurde mit einer 947 frankiert, eigentlich so letztmalig möglich am 21.6.48 aus der ersten Briefkastenleerung:

 


Abb. 5,6: Vorder- und Rückseite einer Antwortkarte – gestempelt „(17 a) Heidelberg k 19.10.48-15“

Das aufgebrachte Porto in Höhe von 12 Pfennig war in dieser Höhe für eine Fernpostkarte der Portoperiode 1.3.1946 bis 31.8.1948 richtig, ab 1.9.1948 genügten 10 Pfennig.

War die Antwortkarte so vom Arbeitsamt Heidelberg vorfrankiert worden, oder hatte der Absender in Leimen so frankiert?

 

Zur grundsätzlichen Betrachtung schließe ich mich im Wesentlichen dem Inhalt des folgenden Beitrages aus dem Forum des BDPh an:

„[…]Die wichtigsten Grundlagen der Antwortkarten, auch ins Ausland, ist: Die Postkarte mit Antwort ist nach der derzeit gültigen Gebühr zu frankieren.
Zwingend ist die gleichzeitige Frankierung der Antwortkarte mit derselben Gebühr. Somit hat der Absender mit dem Erwerb der Marken (Ganzsache) am Postschalter eigentlich schon die Rücksendung der Antwortkarte bezahlt. Die Post hat das Geld mit der Wertigkeit von diesem Tag. ... Auch bei einer Postkarte mit Antwort ins Ausland verblieb das Geld für das verklebte Porto der Antwortkarte bei der Ausgabepost, es gab keine Ausgleichszahlungen für Antwortkarten zwischen den Ländern. Somit musste kein Beamter im Ausland die deutschen Porti am Tag der Stempelung der Antwortkarte kennen, für ihn war das Porto bezahlt. Wenn einer nachtaxierte, wäre es das Postamt oder Grenzpostamt im Empfängerland der Antwortkarte. Aber siehe oben.
Das gesagte gilt natürlich nicht für eine unterfrankierte Postkarte mit Antwortkarte, da konnten alle nachtaxieren. […]“[1]

Alles andere wäre aus meiner Sicht nicht schlüssig.

Internationale Antwortkarten mussten das französische Wort "Carte Portale - response" in der Amtssprache des Weltpostvereins im Aufdruck haben.

Sie waren gemäß den Vorschriften des Weltpostvereins (UPU) mit den Marken des ursprünglichen Senderlandes, welches identisch mit dem Empfängerland der Antwortkarte sein musste, freizumachen. Lediglich Zusatzleistungen für besondere Versendungsformen, wie z.B. Einschreiben oder Luftpost, mussten mit Wertzeichen des Senderlandes der Antwortkarte erfolgen.

Dies war wohl nicht immer klar, wie folgendes Beispiel belegt:

 



[1]Antwortkarten im internationalen Postverkehr, Seite 2, # 18, https://forum.bdph.de/showthread.php?13779-Antwortkarten-im-internationalen-Postverkehr/page2&highlight=antwortkarte (Abruf am 10.2.2019)

 

 

Abb. 7,8: Amtlich verausgabte Internationale Antwortkarte/Drucksache nach Los Angeles in die U.S.A. – Aufgabestempel „Frankfurt (Oder) C 10.1.48 4-5 N“ – 30 Pfennig Postkarte Ausland

Mit der Antwortkarte an die „MEALS FOR MILLIONS FOUNDATION“, einer Hilfsorganisation, wurde der Empfang einer Hilfslieferung bestätigt.

Das eingedruckte Wertzeichen (3 Cent für Postkarte Ausland) reichte für die Rücksendung in die U.S.A. Gleichwohl wurde, sicherlich aus Unkenntnis, zusätzlich mit einer 928 (30 Pfennig für Postkarte Ausland) frankiert.

 

Eine besondere Form dürfte die gebührenfrei Kriegsgefangenenpostkarte als Antwortpostkarte sein:

 

Abb. 9,10: Vorder- und Rückseite einer sicherlich nicht gelaufenen Kriegsgefangenenantwortpostkarte eines Stabsgefreiten aus dem franz. Lager Malschbach in Baden-Baden – Antwortkarte wurde nicht abgetrennt und beschrieben

 

Nicht den Antwortkarten zuzuordnen, sondern postalisch und philatelistisch davon zu unterscheiden, sind die folgenden Belege:

 

Abb. 11,12: Vorder- und Rückseite einer Werbeantwort als Drucksache – Aufgabe-/Sonderstempel „Kronberg (Taunus) 18.5.48-16 Heilklimatischer Kurort Freilichtspiele Mai bis Sept. Mittw. Sa. So.“ – Roter Nachgebührenstempel und handschriftlich in blau notierte Gebühr in Höhe von 8 Pfennig

 

Es handelt sich um die Werbe-Antwortkarte einer Tauschzentrale.

„Werbeantwort: gewöhnl. Brief, Drucksache (bis 20 g) od. Postkarte, die eine Antwort auf eine Briefsendung werbenden Inhalts enthält. […] Da der Versender der Werbesendung Gebühr/Entgelt für die an ihn zurückkommende nicht freigemachte W. übernimmt, ist in der rechten oberen Ecke der W. der Vermerk , Gebühr/Entgelt bezahlt Empfänger o.ä. anzubringen, ferner muss durch den Hinweis, Werbeantwort o.ä. der Charakter der Sendung ersichtl. sein.“[1]  

Hinsichtlich der Postgebühren-/Nachgebührenberechnung ist auf folgendes hinzuweisen:

Für die Nachgebührenregelung im Inland war zu beachten, dass bei Werbeantworten nicht der 1,5-fache Betrag, sondern

  • für Drucksachen bis 20 g der einfache Fehlbetrag zzgl. 1 Pfennig,
  • für Postkarten der einfache Fehlbetrag zzgl. 2 Pfennig und
  • Für Briefe bis 20 g der einfache Fehlbetrag zzgl. 3 Pfennig

zu berechnen waren.

Die auf der Vorderseite in blau notierte Nachgebühr von 8 Pfennig war somit für eine Drucksache um 1 Pfennig zu hoch..

 

Ebenfalls nicht den Antwortpostkarten zuzuordnen sind Kartenbriefe:

 

„Kartenbrief: zusammenfaltbares Briefblatt aus Steifpapier mit gummierten Seitenrändern […] Postgebühr wie beim Brief.“[2]  

 

 

Abb. 13,14: Vorderseite und Rückseite mit durchgängig geschriebenem Text eines Kartenbriefes – Aufgabestempel „München 51 29.6.48-18“

Dieser Kartenbrief war seitlich nicht gummiert, sondern perforiert.

 

Als ich begann, mich etwas näher mit Antwortpostkarten zu beschäftigen, war mir nicht bewusst, wie speziell dieses Thema sein kann.

Aber so ist es eigentlich immer, es entsteht ein Interesse am Thema und die Neugierde wächst.

Literatur und insbesondere das Internet bieten schier unbegrenzte Möglichkeiten der Informationsbeschaffung.

Sicherlich, das Internet ist Segen und Fluch zugleich; nutzen wir diese Quelle als Segen und bemühen wir uns den Fluch zu minimieren.

 

 



[1] Grallert, Wolfram: Lexikon der Philatelie, Seite 422, Phil Creativ GmbH, 41366 Schwalmtal

[2] Grallert, Wolfram: a.a.O., Seite 196

 

 


 

 

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