Belege ohne Briefmarken (aufklebbare Postwertzeichen bzw. Werteindrucke bei Ganzsachen) gibt es häufig, auch während der Zeit der Alliierten Besetzung in der Bizone.
Als Postwertzeichen im erweiterten Sinne sind auch Absenderfreistempel und Gebührenvermerke bei Barfreimachung anzusehen.
Mit Ausnahme der 2 folgenden Beispiele möchte ich darauf allerdings nicht weiter eingehen, da deren thematische Betrachtung sehr umfangreich und als selbständige Gebiete anzusehen sind.
(OPH7)Mit Absenderfreistempel (AF) portorichtig frankierte Drucksache der Norddeutschen Holz-Berufsgenossenschaft - gestempelt "(23 Bremen 1 11.8.48" - 6 Pfennig Drucksache Inland bis 20 g
(OPH10)Portorichtig frankierte Drucksache - Roter "Gebühr bezahlt"-Kastenstempel und Aufgabestempel "Oberstdorf l 5.8.48-15" - 6 Pfennig für Drucksache Inland bis 20 g handschriftlich aufgebracht
Des Weiteren werden Belege, die unfrankiert über Briefkasten eingeliefert wurden, nicht näher betrachtet.
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