Abarten, sonstige Unterscheidungen oder nur Makulatur?

Abart, Makulatur oder sonstige Unterscheidung?

Das ist die Frage, die sich stellt, wenn man sich mit den Provisorien der Bizone und ihrer Varianten in Anlehnung an den Michel-Katalog-Spezial beschäftigt.

Ich meine nicht die Plattenfehler, unterschiedliche Wasserzeichen, Abweichungen in der Zähnung, Farbvarianten oder sonstigen Unterscheidungen der ursprünglichen Gemeinschaftsausgaben der Alliierten Besetzung, die dann natürlich auch bei den Provisorien vorkommen können.

Vielmehr geht es mir überwiegend um die Aufdruck-Varianten, die durch fehlerhaft ausgeführte Überdrucke oder sonstige produktionsbedingte Abweichungen entstanden.




Beispiel eines Bogenumschlages, entstanden beim Netzaufdruck der Posthörnchen - Vorderansicht eines Viererblockes vom Oberrand (mit Falz) einer rechten Bogenecke – Michelnr. 50 II P OR ndgz – Kurzbefund „echt und einwandfrei“ liegt vor

 

- Viererblock der 40 I mit normalem Aufdruck links und rechts und zusätzlichem zweiten Teilaufdruck auf den rechten Marken -

Ist das eine Abart,eine Druckzufälligkeit, oder gar Makulatur? Im Michel-Katalog werden Marken mit nicht über deren ganzen Breite gehendem Aufdruck der Druckzufälligkeit zugeordnet.


Abart oder Makulatur?

Hier bedarf es aus meiner Sicht zunächst einer Definition von Begriffen:

Abart: Unter Abart ist eine produktionsbedingte, von der geplanten und auch grösstenteils korrekt hergestellten Marke, fehlerhaft abweichende Marke zu verstehen. Dabei sind die abweichenden Merkmale so vorhanden, dass das Erscheinungsbild der Marke zwar Fehler hat, gleichwohl aber nicht als Makulatur einzuordnen ist.

Die Abart wird von mir als Oberbegriff aller unterschiedlichen Abarten-Merkmale, wie z.B. Papierstärke, Farbtöne, Zähnungs- oder Wasserzeichenabweichungen oder Plattenfehler u.s.w. definiert.

Druckzufälligkeit: Hierbei handelt es sich um einen während des Druckvorganges unbeabsichtigt enstandenen Fehler.

Diese Abart kann z.B. durch Verschmutzung oder Vorhandensein von drucktechnischen Fremdkörpern (Farb- bzw. Papierreste, Staub, Sand oder sonstige Fremdkörper) erzeugt werden.

Es entstehen meist jede Art von Flecken, Punkten, Strichen usw oder sonstige Farbabweichungen.

Da Druckplatten in gewissen Zeitabständen gereinigt werden, sind Druckzufälligkeiten immer nur bei einer Teilauflage von Marken vorhanden.

Abklatsch: Beim Abklatsch erfolgt ein spiegelverkehrter Abdruck des Markenbildes oder eines Überdruckes auf der Rückseite der Marke.

Hierfür können insbesondere 2 Gründe vorliegen:

- Auf einen noch druckfeuchten Bogen werden weitere Bögen gelegt und durch das Gewicht der   

   weiteren Bögen färbt sich die Rückseite.

- Bei Leerlauf, also bei einem Druckvorgang ohne eingelegtem Bogen, erfolgt der Farbauftrag    

   unrichtigerweise auf die Gegenplatte bzw. dem Gegenzylinder. Wird beim nächsten Druckvorgang 

   wieder ein Bogen eingelegt, ensteht ein spiegelverkehrter Abklatsch.

Vielfach werden, ob absichtlich oder unabsichtlich, Marken mit Abklatsch auf der Rückseite als Marken mit Druck auf der Rückseite beschrieben bzw. auch auf Auktionsplattformen angeboten.

Wie beschrieben, ist selbst für unerfahrene Philatelisten aufgrund der spiegelbildlichen Struktur beim Abklatsch eine Unterscheidung zum rückseitigen Druck leicht möglich.

Druck auf der Gummi- bzw. Rückseite: Hierbei handelt es sich um eine Fehldruck, der durch das falsche Einlegen des Druckbogens entsteht. Irrtümlich wird der Bogen mit der Rückseite statt mit der Vorderseite der farbabgebenden Druckplatte bzw. dem Druckzylinder gegenübergelegt.

Der Druck auf der Gummi- bzw. Rückseite ist nicht mit einem Abklatsch zu verwechseln.

Die auf der Rückseite mit Band bzw. Netz überdruckten Provisorien sind nach meiner Ansicht der Makulatur zuzuordnen, da eine postalische Verwendung im Gültigkeitszeitraum (21.6. - 19.9.1948) nicht möglich war.

Aufdruckfehler/Plattenfehler: Beim Plattenfehler handelt es sich einen Fehler im Markenbild, der nur an einer bestimmten oder an bestimmten Stellen des Bogens auftritt. Er erscheint, im Gegensatz zu einer Druckzufälligkeit, bei unveränderter Verwendung der Druckform bei jedem Bogen, da der Fehler sich auf der Druckform befindet.

Letztendlich sind Aufdruckfehler nichts Anderes als Plattenfehler, da ja auch sie durch Abweichungen von Merkmalen auf einer Druckform stammen.

Zumindest definiere ich sie so, allein schon um eine klare Abgrenzung zu den auf den Urmarken der I. und II. Kontrollratsausgabe befindlichen Plattenfehlern und den durch falsches Einlegen der Bögen enstandenen Varianten des Band- bzw. Netzüberdruckes vorzunehmen.

Plattenfehler lassen sich in der Regel innerhalb des Bogens genau dem jeweiligen Bogenfeld zuordnen.

Dies ist bei Aufdruckfehlern des Band- bzw. Netzaufdruckes nicht immer möglich und von der Genauigkeit des Einlegens der Bögen beim Druckvorgang abhängig.

Insbesondere beim Netzaufdruck, der ja durch mehrere waagerechte und senkrechte Reihen auf der einzelnen Marke des Bogens gekennzeichnet ist, können einzelne Aufdruckfehler evtl. auf verschieden Bogenfeldern vorkommen. 

Makulatur: Als Makulatur werden Postwertzeichen bezeichnet, die wegen Mängel nicht für den vorgesehen Zweck der Frankatur verwendet werden sollen, also um Ausschuß.

Obwohl Makulatur nach postamtlichen Vorschriften immer der Vernichtung zugeführt werden soll, gelangen derartige Marken gelegentlich, auch über den Postschalter, in Umlauf und somit auch in Sammlerhände.

Gleichwohl wurden derartige Marken auch unbeanstandet zur Frankatur verwendet. (vgl. nachfolgend abgebildeten 23 bedarfsverwendeten Marken der 44 I K, einer 45 II K bzw. K-Werten auf Brief)



Es sollte aber bei der Beurteilung bzw. Einordnung der Abweichungen immer die damalige Situation bedacht werden.

Das Material war knapp, die technischen Möglichkeiten beschränkt und Posthörnchen-Aufdruck war nunmal Posthörnchen-Aufdruck.

Durch den Aufdruck, ob richtig oder falsch ausgeführt, wurden aus den Marken der Kontrollratsserien neue, in DM-Währung zu bezahlende Marken.

Nachfolgend eine 45 II in gestempelter Erhaltung, die zwar durch nicht korrekt ausgeführtem Aufdruck (kopfstehend statt waagerecht) zur 45 II K wird, aber gleichwohl zur Frankatur verwendet wurde:

 

 

 

Belege mit kopfstehendem Aufdruck (K-Werte), die unbeanstandet zur Frankatur verwendet wurden:

 


(14)Mit 4 Pfennig überfrankierter Brief Inland, freigemacht mit einer 44 I K - gestempelt 9.9.48 Heidelberg - 20 Pfennig für Brief Inland

Mit 2 Pfennig überfrankierter Brief in die Schweiz, frankiert mit einer 40 I K - 50 Pfennig Brief Ausland und 60 Pfennig Einschreiben, da Gebührensenkung in Berlin erst ab 7.7.49 erfolgte

(62)Portogerechter Brief Brief Inland, freigemacht mit einer 44 I K - gestempelt 26.7.48 Wiesbaden - 24 Pfennig für Brief Inland
 

 

Weitere Belege mit sonstigen abweichenden Aufdrucken:

Portogerechter Fernbrief Inland als Einschreiben mit Kehrdruck-Aufdruck 44 I NK b (obere Marke kopfstehender und untere Marke normaler Aufdruck), gestempelt 07.9.48 in Heide (Holstein) mit rückseitigem Ankunftsstempel "Bad Oldesloe c - 8.9.48-8", 20 Pfennig Brief bis 20 g und 40 Pfennig Einschreiben 

 

 

 

 

 

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