Die für die Beförderung mit Luftpost notwendigen JEIA-Zulassungsmarken waren nur auf Geschäftsbriefen zulässig.
Herrausgegeben wurden sie von der JointExportImportAgency, einer Behörde zur Kontrolle des Außenhandels in der Bizone im Zeitraum 1947-48.
(114)Portorichtiger Brief (Vorder- und Rückseite) mit Flugpost-Zulassungsmarke nach Manchester in England - 36 I und 42 II gestempelt "(24) Hamburg 36 w 16.7.48.-16" - JEIA-Zulassungsmarke gestempelt "Hamburg 1 Eilbriefstelle 16.7.48.-17 00" - 50 Pfennig Auslandsbrief bis 20 g zzgl. 50 Pfennig Luftpostzuschlag Europa
(284)Brief (Vorder- und Rückseite) vom Ersttag der Portperiode ab 1.9.48 mit Flugpost-Zulassungsmarke nach Baldwin L.I.N.Y. in die USA - Marken der Mischfrankatur gestempelt "Hamburg 12 m 1.9.48.-17" - JEIA-Zulassungsmarke gestempelt "Hamburg 1 1.9.48.-20" - das Gewicht des Briefes betrug 15 g - 30 Pfennig Auslandsbrief bis 20 g zzgl. 50 Pfennig Luftpostzuschlag Übersee für je 10 g = 130 Pfennig - frankiert wurde aber irrtümlich 30 Pfennig Auslandsbrief bis 20g zzgl. des bis 31.8.48 notwendigen Luftpostzuschlages in Höhe von 100 Pfennig für je 10 g nach Übersee
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