61-1- Der Postkarten-Scheck als bargeldloses Zahlungsmittel Kein Postscheck

Der Postkarten-Scheck als bargeldloses Zahlungsmittel Kein Postscheck

Bei einem Postkartenscheck, im Sprachgebrauch auch gelegentlich Scheckpostkarte genannt, handelte es sich um einen Scheck, der auf einer Karte gedruckt ist, die im Format einer Postkarte entspricht. Zur erstmaligen Verwendung im bargeldlosen Zahlungsverkehr habe ich unterschiedliche Angaben gefunden, nämlich 1921 und 1925.

Der Scheck war nur bei der Bank des genau bezeichneten Zahlungspflichtigen als Verrechnungsscheck einlösbar. Er konnte vom Empfänger auch, z.B. für die Begleichung von Verbindlichkeiten, weitergegeben werden. Dies drückt der Hinweis auf dem Scheckformular „an den Nebengenannten/Nebenstehenden oder Überbringer“ aus. Rückseitig befinden sich auf den mir vorliegenden Belegen bankspezifische Vermerke, auf die ich aber nicht näher eingehen möchte.


Abb. 1 und 2: Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) eines Postkartenschecks, 

                        Stempel vom 20.03.48 schlecht lesbar

Der Postkartenscheck ist nicht zu verwechseln mit dem Postscheck, nämlich einem Scheck, der auf ein Postscheckkonto gezogen, also nur dort als Verrechnungs- oder Barscheck einlösbar war. Die Abwicklung des Postscheckdienstes erfolgte postalisch in der Regel mit dafür zur Verfügung gestellten Postscheckbrief-Formularen. Deren Beförderung unterlag bis 31.7.1948 einer Postgebühr von 10 Pf. Ab 1.8.1948 war die Verwendung gebührenfrei. 

Abb. 3: Postscheckbrief vom letzten Tag der Portopflicht, gestempelt „Nürnberg 31.7.48.-12“


Postkartenschecks befanden sich blanko in einem Scheckbuch und waren linksseitig perforiert, um daraus leichter entnommen werden zu können. 

Der Postscheck bestand aus 2 Teilen, aufgrund einer horizontalen Perforationslinie leicht trennbar. Der untere Teil wurde bei der Bank als Scheck zur Einlösung vorgelegt. Der obere Teil wurde in der Regel vorher vom Empfänger abgetrennt.

Aus diesem Grunde findet man auf dem Markt überwiegend untere Abschnitte mit Frankatur und gelegentlich auch obere Abschnitte ohne Frankatur. Bedarfsmäßig verwendete und frankierte Postkarten-Schecks mit oberem und unterem Teil sind weitaus seltener, so zumindest meine Erfahrung.

Der folgende Postkartenscheck entspricht mit seinen Maßen von 14,5 x 10,5 cm den für Postkarten und Drucksachen zulässigen Höchst- und Mindestmaßen in Höhe von mindestens 10,5 x 7,4 cm und maximal 14,8 x 10,5 cm.[1]


Abb. 3und 4: Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) eines kompletten Postkartenschecks, gestempelt „Waldsassen 5.8.48.-                               7“, oberer Teil rückseitig mit Daten des  Scheck-Ausstellers, unterer Teil mit den bankspezifischen Vermerken                       die Währungsbezeichnung wurde auf dem Scheck von RM in die neue Währung DM geändert


Die meisten mir bekannten Postkartenschecks wurden als Drucksache freigemacht. Die Bezeichnung „Drucksache“ auf der Sendung war nicht notwendig, wurde aber gleichwohl vereinzelt (vgl. Abb. 1) vorgenommen. Eine Aufschrift „Postkarte“ war allerdings nicht erlaubt.

Drucksachen sind auch in Kartenform zulässig; die Karten sollen nicht die Aufschrift „Postkarte“ tragen; sie müssen hinsichtlich Größe, Form und Papierstärke den Bestimmungen für Postkarten (§ 7) entsprechen.[2]

Abschließend stelle ich einen Postkartenscheck vor, der als Postkarte Inland frankiert wurde.

Vielleicht hat der Aussteller oder das Einlieferungspostamt in Hiddenhausen dies so entschieden, weil oberhalb des Anschriftenfeldes die Begriffe „Drucksache“ und „Postkarte“ vorhanden sind.

Abb. 6: Vorderseite eines Postkartenschecks mit geänderter Währungsbezeichnung von RM 

              in DM, gestempelt „Hiddenhausen über Herford 20.8.48“ - freigemacht zum 

              Postkartentarif 12 Pf. Inland         


[1] Vgl. Postordnung vom 30. Januar 1929, § 1 Allgemeines, I a b)


[2] Postordnung vom 30. Januar 1929, § 8 VI




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