Der Stempel „(21a) HERFORD/DEUTSCHE POST“
Teil 2
Herstellung und Verwendungszeitraum
Im Teil 1 zum Stempel „(21a) HERFORD/DEUTSCHE POST“ ging es um eine von mir vorgestellte Drucksache mit falsch eingestellter Datumszeile.
Es handelt sich um einen Maschinenstempel mit Stempelkopf in Form eines Zweikreisstegstempels.
Abb. 1, 2: Stempel und rückseitiger Text in der Kopfzeile des Faltbriefes (Auszug)
Welche Bewandtnis hat es mit dem Zusatz „DEUTSCHE POST“ und in welchem Zeitraum kam das Stempelgerät nachweislich zum Einsatz?
Viele Postwertzeichen in der Zeit des Alliierten Kontrollrates tragen die Inschrift Deutsche Post. Das darf aber nicht falsch interpretiert werden. Eine einheitliche Postverwaltung mit Zuständigkeit für alle Zonen einschließlich Groß-Berlin gab es nicht.
In der Britischen Besatzungszone war die BZRPO (Reichspostoberdirektion für die britische Zone) in Bad Salzuflen ab 19.09.1945 die oberste Postbehörde. In der Amerikanischen Zone war dies das Oberpostdirektorium mit Sitz in München, allerdings erst ab 01.04.1946.
Am 05.03.1947 wurden beide Postverwaltungen aufgelöst und mit Wirkung vom 06.03.1947 unter der Bezeichnung Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes mit Sitz in Frankfurt/Main zusammengeführt. Im Februar 1948 erfolgte eine Umbenennung in Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
Nach dem Krieg wurden, bedingt durch fehlende Möglichkeiten der Neuherstellung, Stempel weiterverwendet. Soweit erforderlich, erfolgte eine Aptierung, d.h. es wurden Anpassungen bzw. Änderungen durch eine mechanische Bearbeitung vorgenommen, damit eine Weiterverwendung möglich war. Beispielhaft möchte ich die Entfernung nationalsozialistischer Symbole und Stempeltexte oder auch das Hinzufügen von Postleitgebietszahlen (PLGZ) nennen.
Aber zurück zum Stempel „(21a) HERFORD/DEUTSCHE POST“ und der Frage zum Verwendungszeitraum.
Zum Thema fündig geworden bin ich in einem Beitrag von Peter Griese im Gildebrief 250 der Poststempelgilde aus November 2016.[1]
Als Verwendungszeitraum werden dort Stempelabschläge für den Zeitraum August 1948 bis März 1949 nachgewiesen.
Abb. 3: Belege vom 3.8.48, 1.12.48 und 3.3.49
Der von mir vorgestellte Beleg ist aus Juni 1948, vermutlich dem 19.6.1948 und somit früher verwendet worden.
Im Gildebrief 250 wird auf das Auskunftsersuchen eines postgeschichtlichen Sammlers an die OPD Münster nach der Bedeutung der Bezeichnung „DEUTSCHE POST“ nebst Antwort der OPD hingewiesen.
Abb. 4,5: Anfrage des Sammlers und Antwortschreiben der OPD Münster aus 1953
Der von der OPD Münster genannte Beschaffungsbeginn im Jahre 1946 ist bisher nicht nachgewiesen und dürfte nach meiner Meinung in Frage gestellt werden. Es geht um die Inschrift „DEUTSCHE POST“ im Stempelkopf. Im Gildebeitrag wird auf 3 Verfügungen der BZRPO aus 1946 hingewiesen, die sich aber ausschließlich auf die Gestaltung der Wertrahmen bei Freistemplern mit der Inschrift „DEUTSCHE POST“ beziehen.
Abb. 6: Beispiele von Wertrahmen mit „DEUTSCHE POST“
Letztendlich kann, und das ist aber nur eine Mutmaßung, die für die Beschaffung verantwortliche Stelle eine Verfügung so ausgelegt haben, dass die Inschrift „DEUTSCHE POST“ grundsätzlich bei allen Neuanfertigungen zu verwenden ist.
Sollten weitere Stempelabschläge des Maschinenstempels von vor Juni 1948 bekannt sein, so wäre sicherlich eine Vorstellung in einer der folgenden RB von Interesse.
Herzlich bedanken möchte ich mich bei der Poststempelgilde, Soest für die Unterstützung durch die Erlaubnis der Verwendung von textlichen Inhalten und der Abbildungen 3 bis 6.
[1] Griese, Peter: „21a) HERFORD/DEUTSCHE POST“ in: Gildebrief 250 der Poststempelgilde e.V., Grabbeweg 36 a, 59494 Soest, November 2016